Hintergrund
Neben vielen Unternehmen, die aufgrund von Auftragsrückgängen, Lieferproblemen oder shutdownbedingten Schließungen starke Einschränkungen erleben müssen, ist auch und im besonderen Maße die Kultur- und Kreativwirtschaft von der aktuellen Situation betroffen. Die Musikwirtschaft zählt dabei durch den Verlust des Livegeschäfts zu den am stärksten betroffenen Teilmärkten.
Mit einem Jahresumsatz von rund 300 Millionen Euro und knapp 5.000 Erwerbstätigen war die Branche trotz einer schwachen Infrastruktur und ohne branchenspezifische Förderung in Sachsen vor der Krise gut aufgestellt. Doch gerade die Musikbranche ist nun in ihrer gesamten Breite existenziell bedroht. Durch die Schließung von Veranstaltungshäusern und Clubs sowie die Absage von Konzerten und Festivals bricht die gesamte Verwertungskette für Musikerinnen und Musiker weg, trotz der im Rahmen der aktualisierten Corona-Schutz-Verordnung vom 12.05.2020 beschlossenen Lockerungen. Die ohnehin sehr kleinteilige Struktur der Labels, Bookingagenturen, Veranstalter/-innen und Clubs steht mit einem Mal ohne nennenswerte Einnahmen da. Musikurheber/-innen und Musikverlagen stehen für nächstes Jahr massive Tantiemenausfälle aus der Rechteverwertung bevor – mit weitreichenden Konsequenzen für die Möglichkeit, in neue Produktionen zu investieren. Die Lage ist für die meisten Akteure im Musikbereich in Sachsen jetzt schon existenzbedrohend. Und dies in einer Breite, die auf unabsehbare Zeit einen Kahlschlag für die Musikwirtschaft im Freistaat bedeutet. Betroffen sind davon vor allen folgende Bereiche und Akteure:
- Musiker/-innen
- Musikmanagement
- Booking(agenturen)
- Clubs und Livemusikspielstätten
- Labels
- Musikverlage
- Veranstalter/-innen
- Musikpädagog/-innen
- Kulturvereine, darunter Festivalveranstalter
- soziokulturelle Zentren
und alle mit der Branchen verbundenen Dienstleister, etwa aus den Bereichen Veranstaltungstechnik, Fotografie, Film, Druck, Catering/Gastronomie, Design, Werbung, Security u.w.m. Neben dem Verlust von tausenden Arbeitsplätzen und einem prognostizierten Rückgang der Bruttowertschöpfung im dreistelligen Millionenbereich ist es auch der künstlerische und kulturelle Beitrag der sächsischen Musikszene in all ihren Facetten, den es zu erhalten bzw. nach der Krise wieder aufzubauen gilt. Die Musikszene in Sachsen konnte innerhalb der letzten Wochen Kapital zur Unterstützung der Branche im sechsstelligen Bereich aktivieren – im Bezug auf die wirtschaftlichen Verluste und die große Anzahl an Akteuren und Orten können dadurch die Verluste jedoch nicht ansatzweise kompensiert werden. Für die Musikwirtschaft ergibt sich daher ein akuter Handlungsbedarf.
Die Krise trifft die Musikwirtschaft langfristig
Erste Welle
- Streaming vermag aufgrund der geringen Erlöse pro Stream die Verluste aus dem Livegeschäft nicht ansatzweise zu kompensieren und dient vorwiegend der Präsenz, Kontaktpflege zu Fans etc.
- Mit den Konzerten fällt auch der wichtigste Absatzmarkt für physische Tonträger (Direktverkauf von Künstler/-innen an Fans) weg. Auch Maßnahmen zum Infektionsschutz, die den Handel betreffen, haben das physische Tonträgergeschäft zum Erliegen gebracht. Onlinehandel vermag die Lücke nicht zu schließen, da die wichtigsten Händler (insbesondere Amazon) sämtliche Artikel, die nicht zum unmittelbaren Lebensbedarf zählen, einstweilen ausgelistet haben.
- Filmproduktionen liegen auf Eis, Werbekampagnen werden abgesagt oder verschoben. Entsprechend ist auch der Markt für Musikdirektlizenzierung eingebrochen.
- Die Auftragsakquise ist zum Erliegen gekommen, da einschlägige Branchenevents, sogenannte »Showcase-Festivals«, die als Bookingmärkte funktionieren, nicht stattfinden.
- Die durch die ungewisse Zukunft verursachte Planungsunsicherheit verhindert weitreichend eine nachhaltige Programmplanung der Spielstätten und Konzertveranstalter/-innen.
Zweite Welle
- Es ist auch nach dem 31.08. nicht zu erwarten, dass Konzerte im geplanten Umfang stattfinden können.
- Selbst wenn Konzerte stattfinden könnten, dann nur unter eingeschränkten Bedingungen und unter Wahrung eines Sicherheitsabstands unter den Gästen. Der Sicherheitsabstand ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nur mit Sitz-Konzerten zu gewährleisten, dies ist jedoch nur für eine beschränkte Genreauswahl überhaupt sinnvoll. Konzertveranstalter/-innen kalkulieren ihre Konzerte mit einer Auslastung von 70-80%, was ca. einer Auslastung von 1,5 Personen je 1 qm² entspricht. Ein Sicherheitsabstand von 2 Metern entspräche einer Auslastung von 25%. Um Konzerte wirtschaftlich durchführen zu können, müssten ohne flankierende Subvention die Ticketpreise um das Dreifache steigen.
- Im Bereich Live-Events bahnt sich ein enorm hoher Druck im Markt an. Unser Netzwerk rechnet damit, dass es mit Ausnahme von soziokulturellen Zentren keinen Platz mehr für (regionale) Nachwuchskünstler/-innen geben wird, da die Veranstalter/-innen mit etablierten Künstler/-innen auf möglichst hohe Auslastung bei hohen Ticketpreisen setzen müssen, um Verluste aus dem Frühjahr und Sommer 2020 zu kompensieren. Bereits jetzt gibt es kaum noch freie Veranstaltungstermine im Herbst.
- Es herrscht große Unsicherheit darüber, wie sich das Publikum nach Ende der Allgemeinverfügungen verhalten wird. Dies betrifft (1) grundsätzlich die Bereitschaft zum Besuch von Veranstaltungen und (2) die Bereitschaft zum Besuch von Veranstaltungen in kurzen Zeitabständen, da »neue« Veranstaltungen dann mit verschobenen Veranstaltungen konkurrieren. Es ist unsicher, ob in dieser Hinsicht überhaupt ein »nachholendes« Geschäft möglich ist. Da so viele Menschen wirtschaftlich betroffen sind, ist auch die Frage der Bereitschaft von Ausgaben für künstlerische und kreativwirtschaftliche Leistungen wie im bisherigen Umfang offen.
- Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden werden weit über den Herbst hinaus voraussichtlich nicht stattfinden können. Livemusikspielstätten werden auch unabhängig von der Veranstaltungsgröße wohl zu den letzten öffentlichen Räumen gehören, die wieder öffnen dürfen. Die Umsatzeinbußen werden daher beträchtlich sein. Wenn weitere, insolvenzbedingte Schließungen nicht verhindert werden, fehlen den Musiker/-innen in Zukunft die Bühnen.
Dritte Welle
- Musikautor/-innen und Musikverlage erhalten Konzerttantiemen i.d.R. im Juni des auf die Konzerte folgenden Jahres. Die aktuelle Krise schlägt folglich bei Urheber/-innen und Verlagen mit entsprechender Verspätung zu Buche. Für Musikverlage verschärft sich dieser Umstand zusätzlich, insofern als einziges Instrument zur Krisenbewältigung im Moment die Kurzarbeit infrage kommt, da mangels Konzerten auch entsprechend weniger Meldungen an die GEMA bearbeitet werden müssen. Diese Maßnahme zur Kostenreduzierung fällt allerdings mit der Einnahme der Tantiemen des Nutzungszeitraums 2019 zusammen. Die Folge ist, dass in der Bilanz das Jahr 2020 zunächst einen überdurchschnittlichen Gewinn mit sich bringt, der entsprechend zu einer starken Einkommenssteuerbelastung führt. Ein Großteil der eingesparten Kosten steht also 2021 nicht zur Verfügung, wenn die Tantiemen ausfallen und gleichzeitig bei wiederanlaufendem Konzertbetrieb Kurzarbeit keine Option mehr darstellt.
- Eine weitere Verschärfung für Musikverlage stellen gegen Abtretung zukünftiger Tantiemenerlöse gewährte Vorschüsse dar, die aufgrund der Tantiemenausfälle der Urheber/-innen nicht getilgt werden. Vorschüsse werden in der Regel so kalkuliert, dass sie in einem realistischen Zeitraum wieder eingespielt sind. In jedem Fall bedeuten größere Vorschüsse ein laufendes Einkommen des Verlages neben dem originären Verlagsanteil. Dieses fällt im Jahr 2021 ebenfalls weitestgehend aus. Zudem sind Musikverlage unter den Voraussetzungen nicht in der Lage, weitere Vorschüsse zu gewähren. Die kommende Krise der Musikverlage wirkt sich also bereits jetzt verstärkend auf die Notsituation der Selbstvermarkter/-innen aus, die gleichzeitig Urheber/-innen und Interpret/-innen sind und auf Vorschüsse zur Liquiditätssicherung in der Krise, aber auch Realisierung von bspw. Tonträgerproduktionen angewiesen sind.
- In der Musikwirtschaft bahnt sich dadurch ein enormer Investitionsstau an. Umsätze werden - wie in wohl keiner anderen Branche - in die Produktion neuer Werke investiert. Durch die massiven Umsatzverluste ist bereits jetzt absehbar, dass Gelder für Investitionen in 2021 fehlen werden, wenn die Einnahmen aus Auftritten und der Rechteverwertung ausbleiben.
- Wie in anderen Wirtschaftsbranchen auch, zeichnen sich auch in der Musikwirtschaft Konzentrationstendenzen ab. Das bedeutet, dass sächsische Unternehmen von größeren, etablierteren Playern aufgekauft werden. Dies wird sich sowohl auf die kulturelle Vielfalt auswirken als auch Wertschöpfung aus dem Freistaat abziehen.
Was jetzt passieren muss – unmittelbarer Handlungsbedarf
- Unbürokratische Liquiditätshilfen für Musiker/-innen, Labels und Veranstaltungsbetriebe in Form von Zuschüssen, solange sie von den Auswirkungen des Shutdowns betroffen sind, d.h. über den Zeitraum der aktuellen Soforthilfen hinaus.
- Einsatz des Freistaates Sachsen in der bundesdeutschen Politik für die Schaffung der Möglichkeit einer Stundung von Steuervorauszahlungen auch im Jahr 2021 bei Härtefällen sowie für die Möglichkeit zur Investitionsrücklage zum Zwecke der Lohnkostenfinanzierung im Folgejahr.
- Förderung von Streaming-Produktionen: Die Erstellung von Musik-Streams wird meist ohne jegliche Finanzierung durchgeführt und bedarf monetärer Unterstützung.
Was es nach dem Shutdown braucht – Konjunkturpaket
- Förderung für solo-selbständige Künstler/-innen und Musiker/-innen, damit diese künstlerisch tätig sein und auch außerhalb der Grundsicherung wirtschaftlich existieren können.
- Anreizprogramme für Spielstätten, insbesondere sächsische Künstler/-innen auftreten zu lassen.
- Unterstützung und Förderung der Revitalisierung von Clubkultur durch finanzielle Unterstützung des Neustarts der Musikspielstätten: Subventionen für Nebenkosten und Personalkosten, da nach der langen Schließzeit mit einer erheblichen Reduktion des alten Personalbestandes zu rechnen ist und eine Einstellungsoffensive mit Einarbeitungen und ggf. Schulungen erfolgen muss.
- Zuschussprogramme für Musikproduktionen sächsischer Labels und Musiker/-innen.
- Nachwuchsförderung: Einbeziehung der elektronischen Musik in die musikalische Breitenförderung, verbunden mit der Bereitstellung von Lizenzen für Musikproduktions-Software (analog zu »Jedem Kind ein Instrument«).
- Zuschüsse für die Teilnahme an Festivals, Messen und für Tourneen, um damit die internationale Markterschließung zu fördern.
- Finanzielle Unterstützung der lokalen Netzwerke zur Sicherstellung von interner Organisation, (über)regionaler Netzwerkarbeit sowie Beratung und Weiterbildung von Musiker/-innen und weiteren Akteuren der Club- und Livemusikspielstättenkultur.
- Eine faire Vergütung kultur- und kreativwirtschaftlicher Leistungen, insbesondere im Verantwortungsbereich der öffentlichen Hand, wie Honorarkräfte an Musikschulen und Hochschulen und bei Beauftragungen.
- Pilotprojekt »Innovationsprogramm Livemusik«, mit dem Spielstätten neue (Cross Over) Formate und die Anwendung neuer Technologien wie Blockchain ausprobieren können.
- Eine Quote im öffentlich-rechtlichen Rundfunk i. H. v. mindestens 20% für regionale Musiker/-innen.
- Eine unbürokratische Liquiditätshilfe für Urheber/-innen und Musikverlage, deren Einkommensausfall mit Verzögerung von einem Jahr eintritt, bspw. in Form eines Zuschusses in Höhe der Differenz der GEMA-Tantiemen des Geschäftsjahres 2020 in den Sparten U, E und DK (Live-Musik und Diskotheken) zum Geschäftsjahr 2019.
Was die Musik in Sachsen langfristig rettet – Masterplan-Musikwirtschaft
- Gründung einer institutionell geförderten Musikzentrale Sachsen, die zunächst als Stabilisator der sächsischen Musikszene dient und später ihre Aufgabe als Katalysator der hiesigen Musikszene übernimmt.
- Aufbau eines Musik-Hub als Kristallisationskern für die sächsische Musikszene im Rahmen der Strukturwandelprogramme im mitteldeutschen Revier.
- Investitionsprogramm für Spielstätten und Festivals in Sachsen.
- Dauerhafte Aufnahme der für die Musikwirtschaft einschlägigen Formate für die überregionale und internationale Markterschließung in die Außenwirtschaftsförderung des Freistaates Sachsen.
- Zuschussprogramme für Musikmessen und Konferenzen in Sachsen zur Stärkung der Vernetzung und des Austausches der sächsischen Musikszene.
Dresden, 15.05.2020