Als größter sächsischer Dachverband im Kultursegment ist sich der Sächsische Musikrat der tausenden Musiker/-innen bewusst, denen die Corona-Krise über Monate geplante Einkünfte nimmt. Wie alle anderen Institutionen waren wir am Anfang für die Auflagen der Regierung aus Respekt vor der Gesundheit vieler Menschen dankbar – gleichzeitig zeichnete sich die Not der Kulturlandschaft mit all ihren Akteuren immer schärfer ab. Aus ihren Problemen wurden neue Aufgaben und Pflichten für uns.
Einige unserer Aktivitäten sind sichtbar. Auf den ersten Blick eher weniger sichtbar, jedoch genauso wichtig ist die Arbeit im Hintergrund, in Gremien und Beratungen, die nicht minder zeitintensiv ist und langfristige Lösungen für Betroffene finden soll. Überall dort sprechen wir für sächsische Musiker/-innen und bringen ihre Projekte und ihre Lebensrealität ins Gespräch. Es geht um kreative Menschen, die einen wesentlichen Teil unseres alltäglichen Lebens ausmachen. Denen müssen wir jetzt helfen!
Was ist dabei nun der Stand unserer Arbeit und was wollen wir damit bewegen?
Initiative
Schnell ebneten wir den Weg für den von uns initiierten spendenfinanzierten Hilfsfonds: »MUSIKRAT hilft sofort!«. Dank der fast 100 ersten Spender/-innen standen bisher insgesamt 15.000 Euro zur Verfügung, die bereits an 50 Betroffene vergeben werden konnten – 30 in der ersten Verlosung und weitere 20 heute. Das sind mehr als die Hälfte der bislang eingegangenen Bewerbungen.
Gleichzeitig haben wir unsere eigene Arbeit gänzlich auf Corona eingestellt. Zwar planen wir weiter künftige Projekte – in unserer Funktion als Dachverband aber verstehen wir uns mehr denn je auch als (Musik-)Informationszentrum. Die momentane Situation während der Corona-Pandemie stellt viele Kunst- und Kulturschaffende vor zahlreiche Probleme und Fragen. Um diese zu beantworten, haben wir auf unserer Website eine umfangreiche, wenngleich immer auch vorläufige, Sammlung von aktuellen Informationen, Hilfestellungen und Wissenswertem – gebündelt in verschiedenen Themenbereichen von Ausfallhonorar bis Veranstaltungsabsage – zusammengetragen, die wir tagesaktuell ergänzen. Auch unsere Mitglieder und andere Dachverbände aus Sachsen finden mit ihren Angeboten dort einen zentralen Platz.
Zusammenarbeit ...
... mit den Mitgliedsverbänden
Gemeinsam mit dem Berufsverband Musik DTKV Sachsen wurde eine Corona-Hotline entwickelt. Musiker/-innen haben hier die Möglichkeit, mit anderen Betroffenen ins Gespräch zu kommen und gemeinsame Lösungsansätze für persönliche Probleme zu finden.
... mit dem Freistaat Sachsen
Wir sind uns darüber im Klaren, dass von Politik und Verwaltung in solch einer Krisensituation vieles abverlangt wird. Darum haben wir in den letzten drei Wochen in allen Gesprächen und in der Kommunikation mit unseren Partnern und Kollegen/-innen dazu ermutigt, im Sinne eines gesellschaftlichen Zusammenhaltes zu agieren und im Nachgang Lehren aus den derzeitig auftretenden Problemfeldern zu ziehen.
Die Erwartungen des Sächsischen Musikrates an die Staatsregierung zielte von Beginn darauf ab, im Sinne eines guten Krisenmanagements »Top-Down-Lösungen« in Moderation und Absprachen mit den Landkreisen, Kulturräumen, Kommunen und auch der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen zu finden. Wir haben zwingend eine konzertierte Aktion in allen Feldern und Förderebenen und keine Insellösungen angemahnt und uns als Partner und Ratgeber zur Verfügung gestellt.
Es gab und gibt regelmäßige Konsultationen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus sowie den kulturpolitischen Sprechern der im Sächsischen Landtag vertretenen Parteien. Dabei geht es um Beschlüsse, Programme oder Förderungen, die noch im Gespräch sind. Die Umsetzung ist nicht einfach und alle rechtlichen und inhaltlichen Komponenten wollen gut überlegt sein.
Defizite
Die Corona-Krise hat sich zwar international angekündigt, aber traf uns doch schneller, als wir es erwartet hatten. So wurden auch auf Landes- und Bundesebene Förderprogramme entwickelt, deren Auswirkungen sich erst jetzt im Detail abzeichnen. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, diese Entwicklungen kritisch zu begleiten und auf erforderliche Änderungen sowie Ergänzungen hinzuwirken.
Wir haben bereits am 27. März darauf verwiesen, dass die bundeseinheitlichen Programme oder auch »Sachsen hilft sofort« (Darlehen über SAB) für »unsere« Zielgruppe kaum praktikabel sind, da es Darlehensprogramme sind, welche jetzt zwar unkompliziert und schnell bewilligt werden, später aber zu Liquiditätsproblemen führen. Diese Programme fangen viele freischaffende Musiker/-innen und Musikpädagogen/-innen nicht auf. Im Gegenteil: Sie fallen hindurch.
Hier könnten die Lebenshaltungskosten über einen Unternehmerlohn gedeckt werden. der durchschnittliche Gewinn dieses Berufsstandes liegt unter den für einen Zuschuss notwendigen 5.000 Euro (4/12 des Vorjahreseinkommens). Wir sprechen hier von einer Berufsgruppe, die über ein durchschnittliches Jahresarbeitseinkommen (lt. Angaben der Künstlersozialkasse für das Jahr 2019) in Höhe von 14.491 Euro (vor Steuern) verfügt!
Die Programme dienen der Finanzierung laufender Betriebskosten und der Überbrückung von betrieblichen Liquiditätsengpässen. Eine Kompensation von entgangenen Konzerthonoraren ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Freischaffende in unserem Bereich haben kaum Liquiditätsengpässe in Bezug auf Betriebskosten. Das Büro ist zu Hause, selten werden extra Probenräume angemietet, es bestehen keine Leasingkosten für Firmenwagen und durch das derzeitige Tätigkeitsverbot entstehen keine Reisekosten.
Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung (ALG II) ist für diesen Berufsstand keine Lösung. Musiker/-innen, die durch gutes Wirtschaften Rücklagen bilden konnten um beispielsweise ein Instrument zu kaufen, sind unter Umständen von der Grundsicherung ausgeschlossen. Sie werden gezwungen, Ersparnisse aufzubrauchen. Darüber hinaus ist die Vermögensprüfung lediglich ausgesetzt. Eine zukünftige Prüfung und Rückforderung bedroht sie ebenso wie die Kreditlösung.
Auch wenn viele von ihnen wenig verdienen, wollen sie ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit behalten. Grundsicherung bedeutet Stigmatisierung und wird im Weiteren zu einer weiteren Fachkräfteflucht, vor allem im musikpädagogischen Bereich, aus Sachsen führen.
Fakt ist, dass in Sachsen allein im Bereich Musik über 6.000 selbstständige Musiker von einem Tag auf den anderen kein oder nur noch ein geringes Einkommen haben und mittelfristig gezwungen sein werden Grundsicherung zu beantragen. Es liegen uns zahlreiche (nicht prüfbare) Rückmeldungen von Einzelpersonen vor, die bereits jetzt Einkommenseinbußen von monatlich bis zu 3.000 Euro im Zeitraum März bis Juni 2020 anmelden. Wichtig ist dabei zu wissen, dass in diesen vier Monaten im Schnitt 50 % eines Jahreseinkommens von Soloselbstständigen im Bereich Musik erwirtschaftet werden muss.
Solidarität
Für uns selbst gesprochen, sind wir dankbar, dass uns die derzeitigen Kurzarbeiterregelungen eine gewisse Flexibilität bei den Personalkosten ermöglicht. Dies wird notwendig sein, da uns Einnahmen (Sponsoringmittel, Konzerteinnahmen, Teilnehmergebühren) in Größenordnung fehlen, die zur Finanzierung der Arbeit als Projektträger notwendig sind.
Umso mehr überraschte uns die Mitteilung der DOV vom 24. März 2020 zur Abwehr von Kurzarbeit, »da die Orchester und Theater mit ihren Personalkosten grundsätzlich ausfinanziert sind und gegenwärtig »lediglich« die Eigeneinnahmen aus Kartenverkauf und Gastspielbetrieb/Tourneen wegbrechen.« Von der Sächsischen Orchesterkonferenz liegt uns die Rückmeldung vor, dass einzelne Theater bereits Betriebsvereinbarungen intern verhandeln, die zu Kurzarbeit führen werden.
Darüber hinaus wird von den Orchestermusiker/-innen das Spendenportal über die Deutsche Orchesterstiftung und die Spendenaktion der DOV für die freiberuflichen DOV-Mitglieder genutzt. Weiterhin gibt es auch solidarische Unterstützungen aus den sogenannten Orchesterkassen für ständige Aushilfen.
Forderungen
Finanzen
Institutionen und Projektträgern auf allen Ebenen stehen Fördermittel der Öffentlichen Hand im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung, die aufgrund von nicht möglichen Dienstleistungen an Dritte (z.B. Musikschulunterricht) oder Projektausfällen nicht ausgegeben werden können. Diese Gelder sollten kurzfristig umgelegt werden können.
Als zuwendungsfähig sollten anerkannt werden:
- Stornokosten, die im Zusammenhang mit der Corona Pandemie entstanden sind. (Hier gibt es bereits Insellösungen, eine bindende Vorlage, die auch noch bei der Prüfung von Projektnachweisen in vier Jahren gilt, ist jedoch notwendig.)
- Die Zahlung von Ausfallhonoraren in Höhe von min. 60 % (vgl. zum Kurzarbeitergeld) der vereinbarten Beträge im Falle des Vorliegens einer schriftlichen Vereinbarung, die vor dem 13. März 2020 abgeschlossen wurde.
Beide Musikhochschulen in Leipzig und Dresden, arbeiten bereits mit diesen Geldern. In Dresden werden 100%, in Leipzig 80% der vereinbarten Honorare an die ca. 650 Honorarlehrkräfte weitergezahlt. Eine einheitliche Regelung wäre wünschenswert.
Es geht uns u.a. um Honorare an 800 Honorarlehrer an den öffentlich geförderten Musikschulen und ca. 2.500 in Bereichen Pädagogik, Komposition, Arrangement, Libretto, Arrangeure, als Solisten, Orchestermusiker, Sänger, Kirchenmusiker, die sich im auch GTA-Bereich und im Projektbereich unserer Fachverbände und Institutionen ihren Lebensunterhalt als Soloselbständige oder in Teilzeit verdingen. In diesem Zusammenhang unterstützen wir den offenen Brief des Berufsverbandes für Musik – DTKV Sachsen e.V. vom 24. März, welches zur Milderung dieses Tatbestandes ein sogenanntes Residenzprogramm vorschlägt.
Kirchenmusik
In den Ländlichen Räumen ist die Kirchenmusik besonders betroffen, die sonst zu den vitalsten Anbietern von kulturellen Angeboten in Sachsen gehört. Es wurden Konzerthonorare für ca. 60 Veranstaltungen in Höhe von 237.000 Euro im Zeitraum vom 14. März bis 20. April 2020 (5 Wochen / 6 Sonntage) nicht ausbezahlt. Hochgerechnet auf ein Jahr sprechen wir von über 1 Mio. Euro allein in der Sächsischen Landeskirche, die dadurch freiberuflichen Musikern nicht zur Verfügung stehen. Hier sind vor allem die Kulturräume gefragt, die wir gesondert ansprechen werden.
Idee
Ein größerer Wurf wäre eine bundeseinheitliche Lösung, die Sachsen über den Bundesrat einbringen könnte: Jeder über die KSK Versicherte und hauptberuflich Tätige erhält über die KSK einen aus Bundesmitteln finanzierten nicht rückzahlbaren Existenzsicherungszuschuss für zunächst sechs Monate ab März 2020. Die KSK verfügt über alle personenbezogenen Daten und alle Bankverbindungen, sowie die Schätzung der Versicherten für das Jahr 2020. Der Aufwand ist bürokratisch minimal.
Die Höhe des Zuschusses muss sich an vergleichbaren Leistungen für andere Gruppen orientieren (z.B. Kurzarbeitergeld, ALG I) und bemisst sich an dem zum 01.01.2020 gemeldeten Jahreseinkommen (= Gewinn vor Steuern). Der Versicherte erhält jeden Monat 60% bezogen auf 1/12 seines gemeldeten Jahresgewinns (kinderlos), bzw. 67% (mit Kind).
In der Sparte Musik lag das gemeldete durchschnittliche Jahreseinkommen bei 14.628 EUR. Im Mittel mit 63,5% berechnet läge hier für sechs Monate die Zuschussleistung pro Person bei 774 EUR p.m. – somit etwa auf der Höhe der Mindestleistung von ALG II. Bei 6 Monaten betrüge der Gesamtzuschuss für alle 54.575 Versicherten (Stand 01.01.2019) der Sparte bei ca. 254 Millionen EUR. Es muss eine Unter- bzw. Obergrenzen geben, die sich am ALG I Satz orientieren sollten. Die Zahlungen für KV, PV und RV an die KSK werden in den sechs Monaten ebenfalls ausgesetzt.
Ausblick
Es wird vieles zu besprechen sein nach der Krise: Über den Aufbau unserer Kulturinstitutionen, über Mindesthonorare im Kulturbereich und über Festanstellungen an den kulturellen Bildungseinrichtungen unseres Landes.
Bis alle Herausforderungen gemeistert und alle Chancen ergriffen sind, ist jedoch noch Einiges zu tun, damit alle Beteiligten gesund und finanziell abgesichert die kommenden Monate zur Planung neuer Projekte nutzen können.
Ihr Team des Sächsischen Musikrats