Ein deutschlandweit einmaliges Förderprogramm
Seit 2006 können Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen, welche sich ehrenamtlich in Projekten engagieren, über das Ehrenamtsförderprogramm »Wir für Sachsen« eine Aufwandsentschädigung erhalten. Dieses Förderprogramm, das nach wie vor einmalig in der Bundesrepublik Deutschland ist, weil die ehrenamtlich Tätigen direkt im Fokus der Förderung stehen, hat sich kontinuierlich weiter entwickelt.
Das Jahr 2018 war das bisher erfolgreichste Förderjahr. Laut den geprüften Endver-wendungsnachweisen erhielten insgesamt 26.093 Bürger/innen, die sich in 5.697 Projekten engagierten, Mittel aus dem Programm. Der Freistaat Sachsen setzte dafür 8.96 Mio. Euro ein. Gefördert wurde das Engagement in den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur und Sport.
Diese positive und seit Jahren kontinuierliche Entwicklung wird auch 2019 fortgesetzt. Von den 6.100 Projektanträgen konnten nach Prüfung 5.974, das sind 97,93 %, bewilligt werden. Dafür wird mit 9,75 Mio. Euro der bisher höchste Betrag aus Steuermitteln eingesetzt. Davon 53,14 % im sozialen Bereich, 23,65 % im Bereich Sport, 8,62 % im Bereich Kultur, 3,39 % im Bereich Umwelt- und Naturschutz und 11,20 % in anderen gesellschaftlichen Bereichen.
Von den 29.504 beantragten Personen sind 52,46 % weiblich und 47,54 % männlich. Mit 31,18 % ist die Altersklasse 28-49 Jahre am stärksten vertreten, gefolgt von den Altersklassen über 65 Jahre mit 29,31 % und 50-65 Jahre mit 29,30 %. Mit 10,21 % sind Jugendliche bis 27 Jahre beteiligt. Dieser Anteil kann erhöht werden, wenn ge-zielt die sich neu entwickelten Strukturen und Formen des Ehrenamts innerhalb der jungen Genration gefördert werden. Die ehrenamtlich Tätigen sind zu 42,69 % berufstätig, 33,09 % sind im Ruhestand und 24,22 % arbeitslos bzw. anderen sozialen Verhältnissen zuzuordnen. Das ehrenamtliche Engagement ist seit Jahren ein stabiler, unverzichtbarer Baustein zur Festigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Stärkung unserer Zivilgesellschaft.
Das 2019 geförderte Engagement findet zu 62,64 % in Vereinen, zu 9,29 % den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, zu 7,99 % in anderen Verbänden, zu 7,98 % in Kirchgemeinden, zu 7,43 % in Gemeinden und Gemeindeverbänden, zu 4,10 % in gemeinnützigen wirtschaftlichen Unternehmen und zu 0,57 % in Stiftungen statt.
Die Weiterentwicklung des Programms erfolgte auch durch Inkraftsetzung der neuen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (RL GeZus) vom 18. Dezember 2018. Das Ehrenamtsförderprogramm »Wir für Sachsen« ist seither gemeinsam mit thematisch ergänzenden Programmen in diese Richtlinie eingebettet. Bitte beachten Sie dabei, dass mit der neuen Richtlinie auch neue Antrags- und Abrechnungsformulare verbunden sind.
Ab August können bei der Bürgerstiftung Dresden wieder Anträge zur projekt- und personengebundenen Förderung eingereicht werden. Die Antragsfrist für eine Förderung im Jahr 2020 endet am 31. Oktober 2019.
Hinweise zur Richtlinie, zur Antragstellung und alle Formulare