... Künstler reden ja nur übers Geld – über beides und den Wunsch, diesen Aphorismus obsolet zu machen spricht Prof. Milko Kersten, Präsident des Sächsischen Musikrates
Als größter sächsischer Dachverband im Kultursegment trägt der Sächsische Musikrat (SMR) Verantwortung für tausende im Musikbereich tätige Mitbürger/-innen, denen die Corona-Krise über Monate geplante Einkünfte nimmt. Wie alle anderen Institutionen sehen wir aus Respekt vor der Gesundheit vieler Menschen die Notwendigkeit von Priorisierungen ein – gleichzeitig zeichnet sich die Not der Kulturlandschaft mit all ihren Akteuren immer schärfer ab. Aus ihren Problemen werden neue Aufgaben und Pflichten für uns. Einige unserer Aktivitäten sind sichtbar. Auf den ersten Blick eher weniger sichtbar ist die Tätigkeit in Gremien und Konferenzen, in denen langfristige Lösungen für Betroffene erarbeitet werden. Überall dort sprechen wir für sächsische Musiker/-innen und bringen ihre Projekte und ihre Lebensrealität ins Gespräch. Es geht um kreative Menschen, die einen wesentlichen Teil unseres bisher gewohnten, alltäglichen Lebens prägen.
Die tagesaktuellen Maßnahmen der Regierung sind weiterhin mit Bedacht getroffen und man darf den Eindruck haben, dass alle Verantwortlichen anfangen, miteinander (statt übereinander) zu reden und Fachkompetenzen in hohem Maße eingebunden werden. Parteiengezänk und Spaltungsenergien sind wohltuend abwesend und beweisen damit ihre Überflüssigkeit einmal mehr. Dennoch bleiben gravierende Verteilungsverwerfungen in unserer Gesellschaft Realität, die sich in einer aus unserer Sicht partiell unheilvollen Diskussion um »Systemrelevanz« darstellen. Mein Kollege Prof. Ekkehard Klemm hat erst letzte Woche in seiner Funktion als Präsident des Verbandes Deutscher KonzertChöre mahnend geschrieben: »Notwendiger denn je scheint der solidarische Gedanke, sorgen wir dafür, dass die aktuelle Diskussion nicht dazu führt, den Pfarrer, Philosophen und Musiker als im Prinzip entbehrlich einzustufen.«
Die aktuelle Situation des Lockdown hat die Notsituation tausender freischaffender Musiker/-innen und Musikpädagogen/-innen nicht erst hergestellt, sondern den Zustand einer bereits Jahrzehnte andauernden Unterfinanzierung nur neuerlich erschreckend deutlich gemacht. Denn die von der Bundesregierung in gutem Willen aufgelegten Förderprogramme gehen von finanziellen Ausstattungen und Rücklagen aus, von denen die übergroße Mehrheit der oben genannten Berufsgruppe weit entfernt ist. Wenn wir ehrlich hinschauen, muss eingestanden werden, dass eine ganze Berufsgruppe sehenden Auges auf eine Altersarmut zusteuert, weil ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 14.500 € weder Rücklagen für die private Altersvorsorge noch eben für Krisensituationen wie die momentane möglich machen.
Unser aller Anliegen muss es sein, dieses Problem jetzt zukunftsweisend anzupacken, um die Corona-Krise zu einem Anlass zur Kurskorrektur umzuwerten! Pädagogen/-innen an sächsischen Musikschulen sind in ihrer Tätigkeit (dem Lehren musikalischer und tänzerischer Fertigkeiten, der Sensibilisierung für das Musizieren und Bewegen sowie der Auseinandersetzung mit Musik, der Förderung von Persönlichkeitsentwicklung, Kreativität, Leistungsbereitschaft, Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit für Menschen mit und ohne Behinderung, unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft, sowie kultureller Identität) ebenso relevant, wie ihre Kollegen/-innen an den Grund- und Oberschulen. Ihre gesellschaftliche Anerkennung ist aber selbst in Konjunkturzeiten eine lediglich verbal hohe, in Krisenzeiten eine sich sehr schnell umfassend verflüchtigende.
Gleiches gilt für sächsische freischaffende Künstler/-innen, die neben den institutionellen Leuchttürmen des Landes den ideellen, und, nicht zu unterschätzen, auch wirtschaftlich relevanten (!) Ruf des Musiklandes Sachsen durch ihr Tun wesentlich mitbegründen. Wir müssen von hier aus in eine Diskussion über verbindliche Standards zum Mindestlohn auch im Kulturbereich finden. Und welches Land, wenn nicht der Freistaat Sachsen könnte da beispielgebend für die Bundesrepublik werden.
Beiden Seiten, den politisch Verantwortlichen wie den freischaffenden Künstlern und Musikpädagogen, ist in der Diskussion der letzten Wochen zu bescheinigen, dass man den ernsthaften Willen hat, sich zuzuhören. Für beide Seiten wird es hilfreich und notwendig sein, weiterhin sachlich strittige Positionen der gegenüberliegenden Seite verstehen zu wollen, um dann zu guten Lösungen zu kommen. Die Petitionen der Kollegen David Erler (Leipzig) und Sebastian Haas (Dresden) verdienen unbedingt Wahrnehmung und die Einbeziehung in Lösungsansätze, beschreiben sie die momentane Situation klar
und in aller Dramatik, dabei bewundernswert unpolemisch, obwohl beide direkt Betroffene sind.
Andererseits ist es aus Sicht des SMR ebenso geboten in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass die Kulturministerin, Barbara Klepsch, im Konzert mit all ihren angeschlossenen Institutionen den Dialog zu den Dachverbänden und Kulturschaffenden aktiv sucht und glaubhaft darstellen kann, dass die Regierung des Freistaates die Problemlage erkennt und ernsthaft um Lösungen ringt.
An Sofortmaßnahmen sind aus unserer Sicht notwendig:
- Stornokosten, die im Zusammenhang mit der Corona Pandemie entstanden sind, müssen als für das Haushaltsjahr 2020 grundsätzlich als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden. Die Verweise einzelner Förderebenen der öffentlichen Hand auf Ermessensspielräume genügen hier nicht.
- Die Zahlung von Ausfallhonoraren in Höhe von min. 60 % (vgl. zum Kurzarbeitergeld) der vereinbarten Beträge im Falle des Vorliegens einer schriftlichen Vereinbarung, die vor dem 13. März 2020 abgeschlossen wurde.
Freischaffende Künstler haben, um ihren Vertragsverpflichtungen nachkommen zu können, bereits beträchtliche Vorleistungen getätigt! Sie müssen auch in Corona-Zeiten dafür sorgen, dass sie ihre Qualifikation permanent erhalten. Ihre Arbeit besteht beileibe nicht nur im Konzert am Abend oder in der Unterrichtsstunde.
Beide Musikhochschulen haben beispielgebend dafür Lösungen gefunden. In Dresden werden 100%, in Leipzig 80% der vereinbarten Honorare an die ca. 650 Honorarlehrkräfte weitergezahlt. Eine einheitliche Regelung, auch für alle VDM-Musikschulen! ist dringend notwendig. Es geht uns u.a. um Honorare an 800 Honorarlehrer an den öffentlich geförderten Musikschulen und ca. 2.500 Kollegen/-innen in den Bereichen Pädagogik, Komposition, Arrangement, Libretto; Arrangeure, Gesangssolisten, Orchestermusiker, Sänger, Kirchenmusiker, die sich im auch GTA-Bereich und im Projektbereich unserer Fachverbände und Institutionen ihren Lebensunterhalt als Soloselbständige oder in Teilzeit verdienen.
In den ländlichen Räumen ist die Kirchenmusik, die sonst zu den vitalsten Anbietern von kulturellen Angeboten in Sachsen gehört, besonders betroffen. Es wurden Konzerthonorare für ca. 60 Veranstaltungen in Höhe von 237.000 Euro im Zeitraum vom 14. März bis 20. April 2020 (5 Wochen / 6 Sonntage) nicht ausbezahlt. Hochgerechnet auf ein Jahr sprechen wir von über 1 Mio. Euro allein in der Sächsischen Landeskirche, die dadurch freiberuflichen Musikern nicht zur Verfügung steht. Hier sind vor allem die Kulturräume gefragt, die wir gesondert ansprechen werden.
Langfristige Maßnahmen müssen ermöglichen, dass:
- die Lebenshaltungskosten über einen Unternehmerlohn gedeckt werden können. (der durchschnittliche Gewinn dieses Berufsstandes liegt unter den für einen Zuschuss notwendigen 5.000 Euro (4/12 des Vorjahreseinkommens). Wir sprechen hier von einer Berufsgruppe, die über ein durchschnittliches Jahresarbeitseinkommen (lt. Angaben der Künstlersozialkasse für das Jahr 2019) in Höhe von 14.491 Euro (vor Steuern) verfügt!
- Standards zum Mindestlohn für freischaffende Künstler/-innen und Musikpädagogen/-innen eingeführt werden. In diesem Zusammenhang unterstützen wir den offenen Brief des Berufsverbandes für Musik – DTKV Sachsen e.V. vom 24. März, welcher zur Milderung dieses Tatbestandes ein sogenanntes Residenzprogramm vorschlägt.
Ein weiterreichender Lösungsansatz für die Zukunft wäre eine bundeseinheitliche Lösung, die Sachsen über den Bundesrat einbringen könnte: Jeder über die KSK Versicherte und hauptberuflich Tätige erhält über die KünstlerSozialKasse einen aus Bundesmitteln finanzierten nicht rückzahlbaren Existenzsicherungszuschuss für zunächst sechs Monate ab März 2020.(ausführlich dazu)
Vision
Es wird über vieles zu sprechen sein nach der Krise: über den Aufbau unserer Kulturinstitutionen, über Mindesthonorare im Kulturbereich und über Festanstellungen an den kulturellen Bildungseinrichtungen unseres Landes. Bis alle Herausforderungen gemeistert und alle Chancen ergriffen sind, ist jedoch noch Einiges zu tun, damit alle Beteiligten gesund und finanziell abgesichert die kommenden Monate zur Planung neuer Projekte nutzen können. Bleiben wir optimistisch. Bleiben wir kreativ. Und machen wir folgenden Aphorismus obsolet: »Über Musik kann man am besten mit Bankdirektoren reden. Künstler reden ja nur übers Geld«
Prof. Milko Kersten
Präsident des Sächsischen Musikrates