Der Landkreis Görlitz und die Gewerkschaft Ver.di haben sich bei ihrer Verhandlungsrunde im April über einen Haustarifvertrag für die angestellten Lehrer der Kreismusikschule Dreiländereck angenähert.
Der Landkreis Görlitz und die Gewerkschaft Ver.di haben sich bei ihrer Verhandlungsrunde im April über einen Haustarifvertrag für die angestellten Lehrer der Kreismusikschule Dreiländereck angenähert. Das sagte Ver.di-Verhandlungsführer Michael Kopp.
Trotzdem bleiben die Gespräche schwierig: Der Landkreis sei zwar bereit, künftig die Lehrer nach ihren Berufsjahren einzugruppieren. Bei der Höhe der Gehälter seien sich beide Seiten jedoch noch uneins. Laut Gewerkschaft habe der Arbeitgeber angeboten, etwa 20 Prozent weniger als den Flächentarif bezahlen zu wollen. Das habe die Gewerkschaft jedoch als nicht verhandelbar abgelehnt, so Kopp. Die nächste Verhandlungsrunde ist geplant.
Seit anderthalb Jahren kämpfen inzwischen die knapp 40 Angestellten der Kreismusikschule Dreiländereck für eine angemessene Bezahlung. An elf Tagen wurden sogar gestreikt, um beim Arbeitgeber Druck zu machen. »Wir stellen keine überzogenen Forderungen«, betont der Klavierlehrer Michael Syrbe. »Wir wollen, dass die Gehälter in die Nähe des Tariflohns kommen.« Bisher läge man deutlich darunter. Derzeit hat jeder Beschäftigte einen individuellen Vertrag mit der Kultur- und Weiterbildungs GmbH, die im Auftrag des Landkreises Görlitz die Musikschule betreibt. »Es gibt große Unterschiede in der Bezahlung und Schieflagen«, bemängelt Michael Kopp von der Gewerkschaft Verdi, der die Lehrer im Arbeitskampf unterstützt, diese Vorgehensweise. Im April hatte der Gewerkschafter als Verhandlungsführer der Musikschullehrer in einer zweiten Gesprächsrunde mit dem Landkreis Görlitz die Möglichkeiten eines Haustarifvertrags ausgelotet. Schwerpunkte waren die tarifgerechte Eingruppierung der Lehrer und die betriebliche Altersversorgung. Ziel ist eine Bezahlung in Höhe der Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst. »Das ist die unterste Gruppe für Beschäftigte mit Hochschulqualifikation«, erläutert Kopp. Sie gelte als bundesweiter Standard in den öffentlichen Musikschulen.
Für Peter Hesse, Geschäftsführer der Kultur- und Weiterbildungs GmbH und damit Verhandlungspartner auf der Gegenseite, ist die Rechnung einfach: Eine GmbH könne nur das Geld ausgeben, das ihr zur Verfügung stehe. Sie speise sich aus Subventionen und Elternentgelten. »Steigen diese, dann können auch Löhne steigen«, erklärt Hesse. Doch der Landkreis, zu dem die GmbH gehört, tut sich mit einer höheren Bezuschussung schwer. »Die Mitarbeiter der Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft, wozu auch die Musikschullehrer gehören, werden nicht nach Tarif vergütet, da die Finanzausstattung des Landkreises Görlitz dies nicht zulässt«, heißt es dazu in einer Mitteilung aus dem Landratsamt. Bei den Eltern der Musikschüler stoßen solche Aussagen auf Unverständnis.
Auch der Verband deutscher Musikschulen steht hinter den Pädagogen der Kreismusikschule Dreiländereck. Nur angestellte Lehrkräfte könnten das vollständige, aufeinander abgestimmte, vielfältige und qualitativ hochwertige Angebot der öffentlichen Musikschulen garantieren, sagt Markus Brückner, Geschäftsführer des Landesverbandes Sachsen. »Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst regelt darüber hinaus die Eingruppierung von Musikschullehrkräften, wonach ein hochschulstudierter Musikschullehrer in der Entgeltgruppe 9b einzustufen ist.«
Bis das für den Landkreis Görlitz gilt, sind dicke Bretter zu bohren. Zumal in der Kreismusikschule laut Hesse derzeit rund 60 Prozent des Unterrichts mit angestellten Pädagogen abgedeckt wird. Den Rest leisten Honorarkräfte, die noch einmal wesentlich schlechter bezahlt werden. »Honorarlehrer verdienen pro Stunde 18 Euro brutto und weniger. Abzüglich notwendiger Ausgaben komme man damit in die Nähe des Mindestlohns«, kritisiert Michael Kopp von Verdi. Kopp erhofft sich, dass durch erste Verbesserungen für die Angestellten später auch bei den Honorarkräften nachjustiert wird.
Quelle: mdr/ma