Kulturpolitik |

Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben

Petitionsübergabe im Deutschen Bundestag am 9. Oktober 2024

105.010 Personen haben innerhalb weniger Wochen die Petition »Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!« der Sängerin und Gesangslehrerin Saskia Saegeler (Mitglied im Bundesverband Deutscher Gesangspädagogen) unterzeichnet. Denn die drohenden Entwicklungen bezüglich des Jahressteuergesetzes 2024 hätten gravierende Auswirkungen auf den Bildungsbereich und stehen zudem im Widerspruch zur Zielsetzung im Koalitionsvertrag. Das Credo des lebenslangen Lernens als Voraussetzung für die Überlebensfähigkeit unserer Gesellschaft wird mit einer Verteuerung von Bildung durch Umsatzsteuer konterkariert.

Im Rahmen eines Pressegesprächs wurde die Petition im Deutschen Bundestag am 9. Oktober 2024 in gedruckter Form an Tim Klüssendorf, MdB und Sprecher der SPD für das Thema Umsatzsteuer sowie Markus Herbrand, MdB und finanzpolitischer Sprecher der FDP, überreicht. Beide Abgeordneten sind Mitglieder im Finanzausschuss des Bundestags. Mit dabei waren Spitzenvertreter:innen von Verbänden, deren Wirkungskreise unmittelbar von der anvisierten Änderung des Jahressteuergesetzes betroffen wären.

Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats: »Es ist zu begrüßen, dass Bildungsangebote umsatzsteuerfrei bleiben sollen. Allerdings enthält der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 keine eindeutigen Kriterien, die Finanzämtern die Unterscheidung zwischen Freizeit- und Bildungsangeboten ermöglichen. Diese Kriterien gehören in das Jahressteuergesetz 2024, nicht in nachträglich erarbeitete Handreichungen. Hier muss dringend nachgebessert werden!«

Michael Müller-Kasztelan, Präsident des Bundesverbands Deutscher Gesangspädagogen: »Frühkindliche musische Erziehung ist essenziell für die gesunde Entwicklung von Kindern. Musik und speziell Gesang stärken die kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten und sind für lebenslanges Lernen essenziell. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt (7 K97.08.DA.09.07.2009) unterstreicht das Recht auf umsatzsteuerfreie musische Bildung bereits im Kindesalter - nicht nur als gesellschaftliche Verpflichtung, sondern als Bildungsauftrag schlechthin. Wir fordern die Entscheidungsträger:innen auf, sich im Gesetzestext für die flächendeckende Umsetzung frühkindlicher musikalischer Bildung zu bekennen, um eine Basis für eine kreative, soziale und zukunftsorientierte Gesellschaft zu schaffen.«

Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Tonkünstlerverbands: »1,3 Millionen Schülerinnen und Schüler erhalten bei selbständigen Musiklehrkräften und Musikschulen hochqualifizierten Instrumental- und Vokalunterricht. Diese Bildungsleistung dient nicht nur dem Gemeinwohl und dem musikalischen Nachwuchs, sondern stärkt das Fundament für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Bei einer bundesweit unklaren Regelung wären zudem tausende berufliche Existenzen pädagogisch-künstlerisch tätiger Künstlerinnen und Künstler sowie Inhabergeführte Musikschulen gefährdet.«

Frank Korte, Geschäftsführer des Bundesverbands der Freien Musikschulen: »Musikunterricht an Musikschulen ist eine Bildungsleistung und gehört umsatzsteuerbefreit. Eine Verbrauchersteuer auf Musikunterricht erschwert den sozialverträglichen Zugang zu musikalischer Bildung und widerspricht dem Verständnis eines modernen Sozialstaats.«

Jörn Freynick für die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände: »Die bestehende vielfältige Bildungsinfrastruktur von vielen hunderttausenden selbstständig Lehrenden und tausender Bildungseinrichtungen soll erhalten bleiben, ohne dass diese Gefahr laufen, durch das Kriterium der Gewinnorientierung in eine Insolvenz zu geraten.«

Die Verbändevertreter/-innen präsentierten zudem einen alternativen Gesetzgebungsentwurf mit begründeten Änderungen. Dieser zeigt, dass es sehr wohl möglich ist, das allseits erklärte Ziel »umsatzsteuerfreie Bildungsleistungen« ohne Verstoß gegen Vorgaben der EU umzusetzen. Daher sollte die gesetzliche Neuregelung genau dies leisten!

 

Übergabe der Petition am 9. Oktober 2024
Foto: © Finn Löw / DMR

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