Kulturpolitik |

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Diskussion

Noch bis zum 14. Januar 2022 können Stellungnahmen und Änderungsvorgschläge zum »Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks« abgegeben werden

Seitdem es privaten Rundfunk und das Internet gibt, wird verstärkt über den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutiert. Das aktuelle Ziel der Medienpolitik ist es vor allem, dass der Rundfunkbeitrag nicht weiter steigt. Die Höhe des Beitrags ergibt sich aus dem Auftrag. Abgeleitet vom Auftrag berechnet die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs die Höhe des Rundfunkbeitrags. Derzeit sind alle Fernsehprogramme im Rundfunkstaatsvertrag fixiert, faktisch ist auch die Zahl der Radioprogramme vorgegeben (derzeit 74). Wenn sich der Auftrag nicht verändert bzw. sogar im Telemedienbereich (u.a. mit Verweildauern in den Mediatheken) ausgeweitet wird, muss der Rundfunkbeitrag steigen. Dies ist m.E. leider nur ein quantitativer Blick auf das Feld.

Für unsere gemeinsamen Aufgabenfelder hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine große Bedeutung. Das gilt mit Blick auf die Berichterstattung über Kunst und Kultur aller Sparten, für die Beauftragung von Künstlerinnen und Künstlern, für die Präsentation von Kunst und Kultur in den verschiedenen Programmen, für Kulturveranstaltungen, die Förderung junger Talente und anderes mehr. Wir begleiten dies kritisch, sind aber u.a. über die Mitwirkung im Rundfunkrat des mdr und stetigen Gespräch mit den Kollegen des mdr dazu im Gespräch.

Seit dem Agieren der CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalts im Jahr 2020 hat die Diskussion um Inhalte und den Rundfunkbeitrag wieder Aufwind bekommen. Die Medienpolitik diskutiert vor allem, die Zahl der Programme und deren Schwerpunkte nicht mehr im Medienstaatsvertrag festzuschreiben. Am 20. Oktober 2021 verständigte sich die Rundfunkkommission auf einen Entwurf für Reformen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio hinsichtlich Auftrag und Struktur.

Am 19. November 2021, starteten die Bundesländer die öffentliche Anhörung zu den geplanten Änderungen im Medienstaatvertrag. Dazu wurde ein »Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks« im Internet veröffentlicht. Die Pläne der Länder können nun die Rundfunkanstalten, aber auch kommerzielle Medienunternehmen, Verbände und Organisationen sowie auch Bürger kommentieren; ebenso können Änderungen vorgeschlagen werden. Veröffentlicht wurde der Diskussionsentwurf auf der Internet-Seite der Rundfunkkommission der Länder. Das Vorsitzland der Rundfunkkommission ist Rheinland-Pfalz. Stellungnahmen können bis zum 14. Januar 2022 abgegeben werden.

Torsten Tannenberg

Geschäftsführer Sächsischer Musikrat e.V.

 

Quelle: © MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

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