Kulturpolitik |

Kultur vs. Freihandel(?)

Die Konferenz der Landesmusikräte beschliesst am 11. September Resolution zu TTIP und TISA

 

Kultur in Deutschland ist Aufgabe der Länder. Aus diesem Grund kommt der Konferenz der Landesmusikräte mit Blick auf die geplanten transatlantischen Verhandlungen eine besondere Verantwortung zu. Die Konferenz der Landesmusikräte fordert, dass in den Verhandlungen zu  TTIP und TISA sämtliche Teilbereiche, die mit der öffentlichen Förderung von Kultur, Bildung und Wissenschaft zusammenhängen, ausgeklammert werden und bleiben.
Jeder abschließende Verhandlungsentwurf, der auch nur in Ansätzen der singulären Kulturförderung in Deutschland zum Nachteil gereicht, ist inakzeptabel. Dies gilt auch für Einschränkungen der europäischen Urheber- und Leistungsschutzrechte, Einschränkungen der Förderung kultureller Vielfalt, Einschränkungen der Freiheit der Künste sowie Einschränkungen der angemessenen Ausstattung der Universitäten, Hochschulen, Schulen und Musikschulen.
Auch bei Verhandlungskapiteln, von denen die Musik nur indirekt betroffen ist, lehnt die Konferenz derartige Einschränkungen ab. Als Beispiel sei der Rundfunkbeitrag genannt. Jegliche Ansprüche an Rundfunkanstalten, im Rahmen der "audiovisuellen Dienstleistungen" oder "digitalen Dienstleistungen" Gelder an die amerikanische Seite oder andere Privatfirmen abzuführen , hätten zwangsläufig weitere Einschränkungen in der Wahrnehmung des Kulturauftrags zur Folge und sind deshalb auszuschließen.
Die Konferenz der Landesmusikräte begrüßt den Beschluss der Europäischen Kommission, zum Investitionsschutz einen öffentlichen Handelsgerichtshof einzusetzen und damit von dem bisher geplanten Investor-Staat-Schiedsverfahren abzusehen. Im Übrigen verweist die  Konferenz bezüglich ihrer Forderungen auch auf die Resolution der Musikräte Deutschlands, Österreichs, der Schweiz und Bayerns vom 11. Juni 2015.

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