Zweiter Bericht des Sächsischen Kultursenats zum Kulturraumgesetz übergeben.
Der Sächsische Kultursenat hat am 16. Dezember 2025 den zweiten Bericht zum Kulturraumgesetz an den Landtagspräsidenten Alexander Dierks übergeben. In diesem fordert er unter anderem eine höhere finanzielle Ausstattung des Kulturraumgesetzes, eine stärkere Berücksichtigung des ländlichen Raumes, die Ermächtigung der Kommunen zur Finanzierung von Kunst und Kultur und eine Bündelung von Förderaufgaben des Freistaates. In einem zweiten Teil entwirft der Kultursenat Perspektiven, wie Kunst und Kultur auch in einem sich wirtschaftlich und demografisch wandelnden Land in der Breite erhalten bleiben könnten.
Der Präsident des Sächsischen Kultursenats Albrecht Koch sagt: »Die sächsische Kulturlandschaft ist in Gefahr. Wir brauchen deshalb ein klares Bekenntnis von Landtag und Landesregierung, damit Kunst und Kultur weiterhin möglichst vielen Menschen überall in Sachsen zugutekommen. Der Freistaat muss mit den Kulturräumen, den Kommunen und den Staatsbetrieben sinnvolle Lösungsvorschläge entwickeln, wie mit den geringer werdenden Finanzmitteln das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.«
Das Sächsische Kulturraumgesetz unterstützt seit 1994 den Erhalt und Ausbau der sächsischen Kulturlandschaft. Wesentlich für dessen Erfolg ist die gemeinsame Finanzierung durch Freistaat, Landkreise und Kommunen. Zusammen mit den gesetzlich verankerten Fachgremien entwickeln die einzelnen Regionen individuelle Schwerpunkte für ihre Kulturräume, fördern die künstlerische Qualität vor Ort, den Erhalt regionaler Kultureinrichtungen und die Umsetzung innovativer Projekte. Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Gesetzes muss seine Wirksamkeit regelmäßig evaluiert und an den aktuellen Bedarf angepasst werden. Seit 2021 hat der Sächsische Kultursenat die Aufgabe, aller vier Jahre dem Landtag einen Bericht zum Vollzug des Kulturraumgesetzes vorzulegen.
