Der Sächsische Musikrat unterzeichnet am 13. August eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit im Bereich Ganztagsangebote an allgemeinbildenden Schulen mit dem Sächsischen Kultusministerium
Zum aufgeklärten Menschen gehört neben anderen Bildungs- und Erfahrungsbereichen unabdingbar die ästhetisch-kulturelle Bildung. Mit ihr bleiben die Wurzeln der jeweils historisch gewachsenen Identität präsent, ohne die gegenwärtige Lebenssituationen und weltweite kulturelle Vielfalt nicht zu verstehen sind. Eine positive Sicht auf die Welt, eine Sicht, die Lust auf konstruktives Mitwirken hervorbringt, benötigt das lebensbegleitende Zusammenwirken unserer intellektuellen und emotionalen Potentiale.
Das Hauptgewicht von Bildung liegt in der heutigen Gesellschaft auf der beruflichen, also letztlich ökonomischen Verwertbarkeit. Bildungsinhalte, die nicht mit dieser ausdrücklichen Zielrichtung vermittelt oder in den dafür explizit vorgesehenen Kontexten erworben werden, werden immer noch viel zu oft als zweitrangig angesehen, obwohl es dem gegenüber eine aktuelle Hochkonjunktur der verbalen Wertschätzung kultureller Bildung gibt. Kulturelle Bildung ist zu einem Hoffnungsträger der Bildungsbemühungen insgesamt erklärt worden. Kreativität, und aus unserer Sicht eben nicht nur die digitale Kompetenz, ist höchst gefragte Schlüsselqualifikation zumindest in anspruchsvollen Zusammenhängen der Arbeitswelt. Auf Künstler und Kulturvermittler richtet sich vielfach die Hoffnung auch der Verantwortlichen in Allgemein-, Berufs- und Weiterbildung. Durch den Einsatz künstlerischer Mittel und Methoden erhofft man sich Transferleistungen von Kreativität, Wahrnehmungs- und Kommunikationsfähigkeit auch in Bildungsprozessen für alle Wissens- und Tätigkeitsbereiche. So wird in der politischen Argumentation kulturelle Bildung oft weniger in ihrer Grundbedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung und die gesellschaftliche Teilhabe des kulturell gebildeten, emanzipierten Individuums gewürdigt, als vielmehr für die angenommenen arbeitsmarktkompatiblen »persönlichen Attribute« und neuerdings auch für Integrationsleistungen in der multi- und interkulturellen Situation in Deutschland. Die Vermittlung von kultureller Bildung birgt eine Reihe von kreativen, sozialen und innovativen Potentialen. Wenn kulturelle Bildung einen wesentlichen Anteil daran haben soll, eine deutsche Nationalität zu entwickeln, die den Begriff nicht staatlich, sondern sprachlich-kulturell begreift, dann muss die Qualität dieser Ausbildung ins Blickfeld gerückt werden. Die Festlegung von Zielprojektionen sowie von Qualitätsstandards ist unabdingbar.
Der Ort mit der größten Reichweite in der musikalischen Bildung ist der Musikunterricht an den allgemein bildenden Schulen. Nur hier können und müssen alle Schülerinnen und Schüler erreicht werden, unabhängig von den sozialen Kontexten oder dem Bildungsstand und den finanziellen Ressourcen der Eltern. Ein professioneller schulischer Musikunterricht mit vielfältigen Handlungsformen wie Singen, Instrumentalspiel, Bewegen, Tanzen, Hören, Improvisieren, Diskutieren und Reflektieren ist essentieller Teil der Allgemeinbildung und damit unverzichtbar. Er kann Kinder und Jugendliche auf einen vielfältigen und lebenslangen Umgang mit Musik vorbereiten und wichtige Grundlagen für die Partizipation an musikalischen Praxen legen.
Der Auf- und Ausbau von Ganztagsangeboten basiert auf diesen Tatsachen, kann als zusätzliches Angebot begriffen werden und soll Leistungsorientierung und Chancengerechtigkeit befördern. Ganztagsangebote können den bestehenden Anteil des Musikunterrichts in der Schule mit ihrer Rhythmisierung, für die der Wechsel von Kernfächern und Zusatzangeboten, von Grundlagenunterricht und Spezialisierungen typisch ist, verstärken. Sie sind aber nur sinnvoll, wenn eine Rückkopplung zum regulären Unterricht geschieht, wenn dessen Inhalte aufgegriffen und vertieft werden, umgekehrt Impulse aus den GTA auch Eingang in den Schulunterricht finden. Gemeinsame Weiterbildungen, überhaupt die Schaffung von Plattformen der Begegnung der pädagogisch Handelnden, müssen gefunden werden.
Ganztagsangebote müssen qualitativ und quantitativ auf hohem Niveau immer wieder neu entwickelt werden. Der Sächsische Musikrat weist daher darauf hin, dass die Vergabe von Fördermitteln des Freistaates Sachsen für diesen Bereich an den Nachweis von qualitativ hochwertigen und nachhaltigen Angeboten zu binden sind. Die Qualität der Angebote wird daher auch wesentlich von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen abhängen, die beide Vertragspartner gemeinsam für alle in diesem Bereich Tätigen anzubieten. Zukünftig sollten die Mehrzahl dieser Angebote für alle Schüler verpflichtend sein, ohne dass sie in Konkurrenz zu außerschulischen kulturellen Bildungsangeboten geraten. Zielformulierungen für die der Sächsische Musikrat in der sächsischen Bildungspolitik auch weiterhin werben wird.
In diesem Sinne sieht der Sächsische Musikrat mit großer Dankbarkeit, dass mit der vorliegenden Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit im Bereich Ganztagsangebote an allgemeinbildenden Schulen im Freistaat Sachsen nach langem Ringen ein wichtiger Schritt getan wurde.Beide Partner tragen von nun an Verantwortung, das Qualitätsmanagement der Angebote anzugehen und die im GTA-Bereich Tätigen ausreichend zu qualifizieren und leistungsgerecht zu entlohnen. Letzteres auch, um die in der Rahmenvereinbarung geforderte Qualität und Kontinuität der Angebote zu erreichen.