Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche auch im Jahr 2016
Bereits im zehnten Jahr in Folge fördert der Freistaat Sachsen das bürgerschaftliche Engagement seiner Einwohner durch die Ausreichung einer pauschalen Aufwandsentschädigung nach der Richtlinie »Wir für Sachsen«. Bis zum 31. Oktober 2015 können Vereine, Verbände, Stiftungen, Kirchen sowie Städte und Gemeinden als Projektträger Anträge für das Jahr 2016 einreichen. Gefördert wird das bürgerschaftliche Engagement insbesondere in den Bereichen Soziales, Kultur, Sport, Umwelt und Gesellschaft. Für einen Einsatz von durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich können Bürger über den jeweiligen Projektträger eine pauschale Aufwandsentschädigung von bis zu 40 Euro monatlich erhalten.
Die mit der Umsetzung der Förderrichtlinie beauftragte Bürgerstiftung Dresden nimmt bis Ende Oktober Anträge für das Jahr 2016 entgegen. Hinweise zur Antragstellung sowie die aktuellen Formulare sind unter www.ehrenamt.sachsen.de abrufbar. Telefonische Rückfragen sind unter (0351) 3158150 und (0351) 3158163 möglich.