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CETA: Europäischer Kultur- und Medienbereich soll benachteiligt werden

Gestern tagte der von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel eingerichtete sogenannte TTIP-Beirat im Bundeswirtschaftsministerium in Berlin.

Auf Nachfrage von Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, bestätigte der Vertreter der EU-Kommission, dass in dem ausverhandelten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) der Kultur- und Medienbereich für Kanada fast vollständig ausgenommen wurde. Hingegen gilt dieselbe Regelung nicht für den Kultur- und Medienbereich in Europa.

Sollte CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) in der vorliegenden Version ratifiziert werden, werden kanadische Kultur- und Medienunternehmen beim Marktzugang nach Europa privilegiert. Bei dem Gespräch wurde auch eingestanden, dass die Europäische Kommission dafür in anderen Bereichen Zugeständnisse der Kanadier erhalten hat. Eine Nachverhandlung zu diesem Punkt wird von Seiten der Europäischen Kommission nicht angestrebt.

Der Deutsche Kulturrat fragt sich, wie man der Europäischen Kommission bei den TTIP-Verhandlungen jetzt noch trauen kann? »Es ist absolut indiskutabel, dass die Europäische Kommission offensichtlich den europäischen Kultur- und Medienbereich kurzerhand für Handelsvorteile mit Kanada in anderen Bereichen über die Klinge springen lässt,« so Zimmermann. „Wir fordern die Bundesregierung auf, die Interessen des europäischen Kultur- und Medienbereichs bei den Freihandelsabkommen deutlich gegenüber der Europäischen Kommission zu artikulieren und von der Kommission zu verlangen, dass bei CETA grundlegende Veränderungen vorgenommen werden.«

Olaf Zimmermann
Foto: Tim Flavor

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