Kulturpolitik |

Zur aktuellen Debatte zur Künstlersozialversicherung

Bei der Künstlersozialabgabe handelt es sich um keine freiwillige Sonderabgabe, sondern um eine Pflichtversicherung im Rahmen des gesetzlichen Sozialversicherungssystems. Die Abgabe ist seit Jahrzehnten gesetzlich verankert, die Kontrolle, ob dieser Abgabepflicht nachgekommen wird, wird allerdings sehr lax gehandhabt. Den Schaden durch daraus folgende höhere Abgabesätze haben die ehrlichen Unternehmen, die ihre Abgabepflicht nachkommen, zu tragen.

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